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LEM Grundsätze


Grundsätze – LEM Geschäfts- und Ethikkodex


Eine ethische Grundhaltung und soziales Bewusstsein bilden den Kern unseres Handelns. Wir betreiben unser Geschäft verantwortungsvoll, ehrlich, fair und rücksichtsvoll. Dazu gehören die Verhinderung jeglicher Diskriminierung, der Schutz der Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden sowie Integrität bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Behörden.
LEM folgt den zehn Prinzipien des UN Global Compact (zu den Themen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung).

http://www.unglobalcompact.org/AboutTheGC/TheTenPrinciples/index.html

1. Arbeitsumfeld

Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung
LEM gewährleistet Chancengleichheit und Gleichbehandlung, um Diskriminierung zu vermeiden.

Schutz vor Belästigung
LEM schützt seine Mitarbeitenden vor Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere vor jeglicher Art von sexuellem, körperlichem oder psychischem Missbrauch.

Gesundheit, Sicherheit und Umwelt
Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden haben oberste Priorität. LEM gewährleistet allen Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld.
Wir entwickeln und vertreiben keinerlei Produkte, die eine potenzielle Gefahr für Gesundheit oder Umwelt darstellen. Um die Umwelt nicht zu gefährden, bekennt sich LEM zu einer umweltgerechten Geschäftstätigkeit und verbessert sowohl im produktions- als auch im produktbezogenen Umweltschutz ständig die Leistung. LEM ist ein ISO 14001-zertifiziertes Unternehmen.


Entlohnung, Arbeitszeit
LEM respektiert und unterstützt bestehende Sozialstandards. Alle Mitarbeitenden erhalten mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Wo keine gesetzlichen Vorschriften bestehen, werden die regionalen Industriestandards berücksichtigt.


2. Geschäftspraktiken


Anerkennung der Rechtsvorschriften
LEM anerkennt und achtet sämtliche nationalen und internationalen Standards und Rechtsvorschriften sowie die Verwaltungspraktiken und die Behörden der Länder, in denen das Unternehmen aktiv ist.

Informationspolitik, Buchführung und Insiderhandel
LEM informiert seine Mitarbeitenden, Aktionäre, die Medien und Finanzanalysten sowie andere Zielgruppen umfassend, transparent und nach dem Prinzip der Gleichbehandlung.
Die Buchführung, die Jahresabschlüsse und alle weiteren Finanzinformationen werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Statuten erstellt. Die Regeln der ordnungsgemässen Buchführung und des gewählten Rechnungslegungsstandards werden strikt eingehalten.
Sämtlichen Mitarbeitenden ist es untersagt, nicht-öffentliche Informationen an Dritte weiterzugeben
.

Bestechungsgelder, Geschenke, Begünstigungen
Wir unterlassen es, Bestechungsgelder oder andere ungebührliche Vorteile anzubieten, zu versprechen, zu gewähren, anzunehmen, zu dulden, wissentlich davon zu profitieren oder zu verlangen.
LEM-Mitarbeitende dürfen keine Geschenke oder Begünstigungen annehmen oder anbieten, die als Einflussnahme betrachtet werden könnten. Ist es in einem bestimmten kulturellen Umfeld Brauch, Geschenke auszutauschen, so dürfen diese lediglich symbolischen Charakter haben.


Geistiges Eigentum

LEM behandelt alle vertraulichen Informationen und sensiblen Daten mit grösstmöglicher Sorgfalt. Dies umfasst technisches Know-how, innerbetriebliche Best Practices, Markt- und Kundeninformationen sowie jegliche Finanzdaten.
Mitarbeitende dürfen keinerlei vertrauliche Informationen weitergeben, ohne vorher geprüft zu haben, ob eine vertragliche Vereinbarung (z.B. in Form einer Vertraulichkeitsvereinbarung) vorliegt, die die Nutzung dieser Informationen durch die Drittpartei einschränkt bzw. genau definiert.
Jeglicher Austausch vertraulicher Informationen muss auf das für den spezifischen Geschäftszweck erforderliche Minimum beschränkt werden. Der exakte Inhalt der weitergegebenen Informationen muss von einem/einer für das betreffende Geschäft verantwortlichen Vorgesetzten eingehend geprüft werden.
Aus dem Unternehmen ausscheidende Mitarbeitende sind verpflichtet, sich an die vertraglichen Vorschriften zum Thema Unternehmensinformationen zu halten.



3. Beziehungen zu Geschäftspartnern und Behörden


Kunden und Lieferanten
Unsere Mitarbeitenden halten sich auch im Umgang mit Drittfirmen an die hier beschriebenen ethischen Grundsätze. Ethisch nicht vertretbare Geschäfte lehnen wir ab. Kunden- und Lieferanteninformationen werden geschützt. Der Zugriff auf solche Informationen ist auf Mitarbeitende beschränkt, die die Informationen zur Abwicklung des Geschäfts benötigen.
LEM gewährleistet die zuverlässige Berücksichtigung und Anwendung dieser Grundsätze in sämtlichen Verträgen und anderen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern.


Behörden
LEM ist in mehreren Ländern aktiv und deshalb unterschiedlichen nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften unterworfen. Alle Mitarbeitenden, die mit Behörden in Kontakt stehen, sind für die Einhaltung der jeweils gültigen Gesetze und Vorschriften verantwortlich.


4. Durchsetzung der Grundsätze

Gültigkeit
Dieser Ethikkodex ist für alle LEM-Mitarbeitenden bindend. Fragen zu diesen Grundsätzen oder Meldungen von Verstössen sind an die Personalabteilung und an das Management zu richten.
Die Meldungen werden mit der angemessenen Vertraulichkeit und Anonymität behandelt.


Kommunikation
Diese Grundsätze sind über Internet öffentlich zugänglich und werden darüber hinaus in den LEM-Niederlassungen weltweit veröffentlicht. Alle neu eintretenden Mitarbeitenden werden durch die Personalabteilung über die Grundsätze informiert.